Mitgliedschaft

Mitglied der AGB kann jeder Verein, Verband oder jede Selbsthilfegruppe werden, die sich für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt, in Gelsenkirchen tätig ist und die Ziele und Zwecke der AGB unterstützt. Gemeinsam können die Kräfte der Mitgliedsorganisationen gebündelt werden, um die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Stadt effizient voranzutreiben. 

Sie können hier einen Antrag auf eine Mitgliedschaft stellen: 

Beitrittsformular (PDF-Format)

Über die Neuaufnahme von Mitgliedsorganisationen entscheidet der Vorstand. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird durch die AGB-Versammlung beschlossen.