Rehabilitationssport und Funktionstraining der Mitgliedsverbände
Grundsätzlich kommen Rehabilitationssport und Funktionstraining für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, damit sie möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingegliedert werden. Mit beiden Angeboten wird unter anderem das Ziel verfolgt, den Fortschritt vorangegangener oder begleitender Maßnahmen zu steigern und Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen; letztlich ist die Sicherung der Rehabilitation das Ziel.
Als sogenannte „ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ ist die Erforderlichkeit so lange gegeben, wie der Behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltung auf die fachkundige Leitung eines Übungsleiter bzw. Therapeuten angewiesen ist.
Rehabilitationssport
Beim Rehasport handelt es sich im Wesentlichen um die Sportarten Gymnastik, Gymnastik im Wasser und Bewegungsspiele in Gruppen. Hierbei ist der Übungsinhalt so zu gestalten, dass die vorgegebenen Ziele, die Ausdauer und Kraft zu stärken, die Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu fördern, erreicht werden.
Als Hilfe zur Selbsthilfe wird damit auch die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit gestärkt und eine Motivation zum langfristigen, eigenverantwortlichen und selbstständigen Bewegungstraining gefördert.
Rehasport muss ärztlich verordnet, von der Krankenkasse genehmigt und von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden. Im Regelfall wird eine Erstverordnung für 50 Übungseinheiten erstellt, bei chronischen und definierten Erkrankungen können bis zu 120 Einheiten verordnet werden.
Funktionstraining
Das Funktionstraining besteht ausschließlich aus der Trocken- oder Wassergymnastik. Mit den Übungen wird besonders auf körperliche Strukturen wie Muskeln und Gelenke eingewirkt. Es ist organorientiert angelegt und bedient sich den Mitteln der Krankengymnastik.
Mit dem Funktionstraining wird das Ziel verfolgt, die Funktionen einzelner Organsysteme zu erhalten oder zu verbessern. Das Hinauszögern des Funktionsverlustes und die Beweglichkeitsverbesserung stehen genauso auf dem Programm wie die Schmerzlinderung, effiziente Gleichgewichtsstrategien und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Das Funktionstraining kommt insbesondere bei rheumatischen Erkrankungen, Kollagenosen, Polyarthrosen, Osteoporosen und Fibromyalgie in Betracht. Der Leistungsumfang beträgt als Erstverordnung 12 Monate bei zweimaliger Anwendung je Woche; eine Verlängerung auf 24 Monate ist möglich.
Übungen ohne medizinische Notwendigkeit zählen sowohl im Rehabilitationssport als auch im Funktionstraining nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, dass der medizinische Bedarf durch einen Arzt festgestellt und von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Die nachstehenden Mitgliedsverbände und Selbsthilfegruppen bieten in Gelsenkirchen Rehasport und Funktionstraining an. Mehr Infos zum Übungsort und freie Kapazitäten über den Link zur Gruppe. Beachten Sie bitte, dass auf Grund der Corona-Verordnungen des Landes NRW Einschränkungen zu den Angeboten bestehen.
Anbieter | |||
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Deutsche Rheumaliga | FT | WG | Montag, 19.15 Uhr |
WG | Dienstag, 12.30 Uhr | ||
WG | Dienstag, 16.00 Uhr | ||
WG | Dienstag, 17.30 Uhr | ||
WG | Mittwoch, 16.00 Uhr | ||
WG | Donnerstag, 16.00, 16.30 Uhr, 17.00, 17.30 Uhr | ||
WG | Donnerstag, 16.30 Uhr | ||
TG | Montag, 10.00 Uhr | ||
TG | Dienstag, 16.15 Uhr | ||
TG | Donnerstag, 11.15 Uhr | ||
TG | Donnerstag, 18.00 Uhr | ||
TG | Donnerstag, 20.00 Uhr | ||
TG | Donnerstag, 20.00 Uhr | ||
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew | RS | WG | Montag, 19.15 Uhr |
TG | Dienstag, 19.00 Uhr | ||
TG | Mittwoch, 11.00 Uhr | ||
WG | Freitag, 09.00 Uhr |